IESG § 1 Abs 2 Z 3
Ersetzt ein AN dem AG über dessen Aufforderung einen Fehlbetrag in der Handkassa, ohne dazu jedoch rechtlich verpflichtet gewesen zu sein, ist ein nach Beendigung des Dienstverhältnisses vom AN geltend gemachter Rückforderungsanspruch im Fall der Insolvenz des AG nicht nach § 1 Abs 2 Z 3 IESG gesichert.