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Keine IESG-Sicherung für Rückforderung einer zu Unrecht erbrachten Schadenersatzleistung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/123RdW 2012, 103 Heft 2 v. 17.2.2012

IESG § 1 Abs 2 Z 3

Ersetzt ein AN dem AG über dessen Aufforderung einen Fehlbetrag in der Handkassa, ohne dazu jedoch rechtlich verpflichtet gewesen zu sein, ist ein nach Beendigung des Dienstverhältnisses vom AN geltend gemachter Rückforderungsanspruch im Fall der Insolvenz des AG nicht nach § 1 Abs 2 Z 3 IESG gesichert.

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