Durch ein Protokoll samt Zusatzprotokoll wurde das Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst. Die Änderungen treten am 1. 3. 2012 in Kraft und finden auf alle Steuerzeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2013 beginnen. BGBl III 2012/19.