vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gastgärten: Genehmigungsfreistellung in GewO 1994 verfassungswidrig

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/72RdW 2012, 69 Heft 2 v. 17.2.2012

Die in § 76a GewO 1994 festgelegte "Automatik", dass bei bestimmten Gastgärten keine Lärmbelästigung zu erwarten ist und diese daher von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind ("Genehmigungsfreistellung") und lediglich einem Anzeigeverfahren unterliegen, ist nach Ansicht des VfGH verfassungswidrig. Da keine sachliche Rechtfertigung für die Privilegierung der von § 76a GewO 1994 erfassten Gastgärten besteht, hat der Gesetzgeber die ihm durch den Gleichheitssatz gesetzten Schranken überschritten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte