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Haftung des Planungskoordinators für fehlerhaften SiGe-Plan - Beginn der Verjährung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/45RdW 2012, 36 Heft 1 v. 24.1.2012

BauKG § 2 Abs 6

VStG § 31 Abs 2

Der Planungskoordinator ist nach dem klaren Wortlaut des § 2 Abs 6 BauKG ausschließlich "für die Vorbereitungsphase" bestellt, also für den Zeitraum von Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe (§ 2 Abs 4 BauKG). Eine über die Vorbereitungsphase hinausgehende Verpflichtung des Planungskoordinators zur Erstellung eines - dem Gesetz entsprechenden - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) ist dem BauKG also nicht zu entnehmen, sodass die Verjährung mit dem Ende der Vorbereitungsphase bzw dem Beginn der Ausführungsphase beginnt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist demnach jener der Auftragsvergabe.

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