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KollV-Güterbeförderungsgewerbe - Anspruch auf Tagesgelder

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/43RdW 2012, 36 Heft 1 v. 24.1.2012

Erste Rsp zum neuen Dienstreisebegriff des KollV-Güterbeförderungsgewerbe

KV-Güterbeförderungsgewerbe

Seit 1. 1. 2008 definiert der KollV für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter) den Dienstort in Zusammenhang mit den Bestimmungen über Tages- und Nächtigungsgelder als jenen Ort, an dem der AN zur Sozialversicherung gemeldet ist. Wurde daher ein Kraftfahrer am Sitz des Unternehmens (hier: Wr. Neustadt) zur Sozialversicherung angemeldet, hat er auch dann Anspruch auf Tagesgelder, wenn er seine Fahrtätigkeit ausschließlich außerhalb dieses Ortes (hier: in Wien bzw Wien-Umgebung) verrichtet.

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