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Neuerlicher Antrag auf Versehrtenrente nach unzulässiger Befristung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/782RdW 2012, 743 Heft 12 v. 17.12.2012

ASVG §§ 183, 203, 209

Gewährt ein Gericht entgegen § 209 ASVG eine Versehrten-Dauerrente nur befristet und erwächst diese Entscheidung in Rechtskraft, so liegt darin keine automatische Abweisung des Anspruchs hinsichtlich des daran anschließenden Zeitraums. Der Erfolg einer neuerlichen Antragstellung ist daher nicht an eine wesentliche Änderung der Verhältnisse iSd § 183 ASVG gebunden.

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