vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässige "Vermittlungsprovision" zwischen Überlasser und Beschäftiger

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/775RdW 2012, 740 Heft 12 v. 17.12.2012

AÜG §§ 8, 11

ABGB § 879

Die in einem Personalbereitstellungsvertrag enthaltene Klausel, dass der Beschäftiger dem Überlasser ein Entgelt zu zahlen hat, wenn dieser die überlassene Arbeitskraft als DN in seinen Betrieb übernimmt, führt mittelbar zu einer Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten des überlassenen AN und verstößt damit gegen das Verbot des § 8 Abs 2 AÜG. Es handelt sich daher um eine verbotene Bedingung, die keine Wirkung beanspruchen kann. Auf die Bezeichnung der Zahlung (zB Konventionalstrafe, Reugeld, Ablöse, Provision, Entgelt für Weiterbeschäftigung etc) kommt es nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte