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Affenbetreuung durch Lebensgefährten - GesBR?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/756RdW 2012, 725 Heft 12 v. 17.12.2012

ABGB §§ 1175 ff

Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB ist das Vorliegen einer wenigstens losen Gemeinschaftsorganisation und eines Einwirkungsrechts jedes Partners (hier: kein organisatorisches Zusammenwirken, sondern bloß eine unverbindliche Interessengemeinschaft bei der Pflege zweier Affen [Gibbons] durch Lebensgefährten).

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