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Zwangsstrafe - keine gnadenweise Nachsicht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/754RdW 2012, 724 Heft 12 v. 17.12.2012

UGB § 283

Die gesetzlich zwingend vorgesehene Zwangsstrafe nach § 283 UGB kann nicht gnadenweise nachgesehen werden.

OGH 22. 6. 2012, 6 Ob 105/12b

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