vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entwicklungen im europäischen Kartellrecht zu ne bis in idem

WirtschaftsrechtMag. Rainer Werdnik , LL.M. (Edinburgh)RdW 2012/744RdW 2012, 717 Heft 12 v. 17.12.2012

Der Grundsatz ne bis in idem ist sowohl in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als auch im Zusatzprotokoll der EMRK verankert. Die Anwendbarkeit dieses Grundsatzes auf das europäische Kartellrecht wurde durch den EuGH anerkannt. Zuletzt hatte sich der EuGH wieder in zwei Entscheidungen mit diesem Grundsatz auseinanderzusetzen. In der Rs Toshiba 11EuGH 14. 2. 2012, C-17/10 . ging es um die Frage, "[w]ie viele Wettbewerbsbehörden in Europa […] sich mit ein und demselben Kartell befassen und gegen die beteiligten Unternehmen Sanktionen verhängen"22Schlussanträge GA Kokott, 8. 9. 2011, C-17/10 , RN 1. dürfen. In der weiteren Entscheidung Tele2 Polska 33EuGH 3. 5. 2011, C-375/09 . hatte der EuGH zu beurteilen, ob eine nationale Wettbewerbsbehörde in Anwendung von Art 101 und 102 AEUV eine negative Sachentscheidung treffen dürfe, wonach kein Verstoß gegen diese Vorschriften bestünde. Im Wesentlichen ging es bei diesen Entscheidungen immer um die Auslegung der Verordnung (EG) Nr 1/200344Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl 4. 1. 2003, L 1/1. ("VO 1/2003 ").

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte