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Illegales Filesharing - Elterliche Aufsichtspflichten in Bezug auf Internetnutzung des Kindes

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/730RdW 2012, 701 Heft 12 v. 17.12.2012

In einem Verfahren, in dem von Eltern Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing seitens ihres 13-jährigen Kindes gefordert wurde, präzisierte der dt BGH die Anforderungen an die elterlichen Aufsichtspflichten in Zusammenhang mit der Überlassung eines Computers samt Internetzugang an das Kind. Nach Ansicht des BGH reicht es grundsätzlich aus, wenn ein normal entwickeltes Kind in diesem Alter, das grundlegende Ge- und Verbote befolgt, von den Eltern über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Filesharingplattformen belehrt wird. Erst bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Internetnutzung sei von den Eltern zu verlangen, dass sie den Computer des Kindes prüfen, dessen Nutzung überwachen oder den Internetzugang (teilweise) sperren. BGH 15. 11. 2012, I ZR 74/12.

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