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Fluggäste-VO: Ausgleichszahlung für Verspätung ab 3 Stunden

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/728RdW 2012, 701 Heft 12 v. 17.12.2012

Nicht nur im Fall der Flugannullierung, sondern auch im Fall einer Verspätung des Flugs gegenüber der geplanten Ankunftszeit von mindestens 3 Stunden steht dem Reisenden ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gem Art 7 Fluggäste-VO zu. Diese Auslegung der Fluggäste-VO ist begründet und mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit sowie mit Art 29 des Montrealer Luftverkehrsübereinkommens vereinbar.

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