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VwGH: Auch höhere Pensionsabfindungen im Arbeitgeberkonkurs begünstigt

SteuerrechtRdW 2012/720RdW 2012, 688 Heft 11 v. 19.11.2012

Auch für Pensionsabfindungen über 9.300 € sieht § 67 Abs 8 EStG 1988 eine Begünstigung vor, wenn sie in einem Insolvenzverfahren gezahlt werden.

Eine Frau bezog nach dem Tod ihres Ehemannes im Jahr 1989 aufgrund einer Pensionszusage seines Arbeitgebers eine Witwenpension (Betriebspension).

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