Auch für Pensionsabfindungen über 9.300 € sieht § 67 Abs 8 EStG 1988 eine Begünstigung vor, wenn sie in einem Insolvenzverfahren gezahlt werden.
Eine Frau bezog nach dem Tod ihres Ehemannes im Jahr 1989 aufgrund einer Pensionszusage seines Arbeitgebers eine Witwenpension (Betriebspension).