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Übergang von Arbeits- und Vorstandsverträgen gem § 92 BWG

ArbeitsrechtDr. Johannes LehnerRdW 2012/705RdW 2012, 675 Heft 11 v. 19.11.2012

Gemäß § 92 BWG besteht die Möglichkeit, einen bestehenden bankgeschäftlichen (Teil-)Betrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine AG einzubringen. Nach der Ansicht des Autors führt dies zu einem gesamtrechtlichen Betriebsübergang, von welchem sämtliche im Zeitpunkt der Einbringung bestehenden Arbeits- und Vorstandsverträge erfasst werden.

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