Gemäß § 92 BWG besteht die Möglichkeit, einen bestehenden bankgeschäftlichen (Teil-)Betrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine AG einzubringen. Nach der Ansicht des Autors führt dies zu einem gesamtrechtlichen Betriebsübergang, von welchem sämtliche im Zeitpunkt der Einbringung bestehenden Arbeits- und Vorstandsverträge erfasst werden.