Erste Rsp seit Einführung des § 124a KO, wie bei Unzulänglichkeit der Masse auch zur Deckung der Neumasseforderungen vorzugehen ist
KO: §§ 47, 124, 124a
1. Für den Fall der Unzulänglichkeit der Masse auch zur Erfüllung aller Neumasseforderungen ist von der gesetzlichen Normierung der Weitergeltung des Fälligkeitsprinzips (§ 124 Abs 1 KO) auszugehen: Derjenige Neumassegläubiger, dessen Forderung zuerst fällig wird, hat daher unbedingten Anspruch auf Befriedigung durch den Masseverwalter; eine Verteilung nach Rang und Quoten ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.