VO (EG) 261/2004 : Art 2, 3, 4
Die Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung bezieht sich nicht nur auf Fälle der Überbuchung, sondern auch auf Fälle der Nichtbeförderung aus anderen - zB betrieblichen - Gründen.
VO (EG) 261/2004 : Art 2, 3, 4
Die Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung bezieht sich nicht nur auf Fälle der Überbuchung, sondern auch auf Fälle der Nichtbeförderung aus anderen - zB betrieblichen - Gründen.