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Die geplante Abschaffung der börserechtlichen Zwischenmitteilung

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Michael GruberRdW 2012/675RdW 2012, 646 Heft 11 v. 19.11.2012

Die Europäische Kommission plant die Zwischenmitteilung, derzeit Teil der börserechtlichen Finanzberichterstattung, abzuschaffen. Dieses Vorhaben ist neben einer umfangreicheren Reform der Beteiligungstransparenz Inhalt eines Vorschlages der Europäischen Kommission11KOM(2011) 683 endg. zur Reform der Transparenzrichtlinie.22Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 12. 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG , ABl L 390 vom 31. 12. 2004, 38. Diese Initiative ist wegen des grundsätzlichen Problems der Quartalsberichterstattung, gesamtwirtschaftlich ungünstige Anreize für kurzfristige Ergebniserzielung zu schaffen und damit potenziell nachhaltiges Wirtschaften und längerfristige Investitionen zu konterkarieren, kapitalmarktrechtspolitisch zu begrüßen. Es bleibt zu untersuchen, welche Folgen sich ergeben werden, sollte die nF der Transparenzrichtlinie so wie vorgeschlagen beschlossen werden. Denn in der Praxis der Finanzberichterstattung börsenotierter Unternehmen spielt die börserechtliche Zwischenmitteilung gegenüber dem nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellten Quartalsbericht schon jetzt eine untergeordnete Rolle.

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