Die Europäische Kommission plant die Zwischenmitteilung, derzeit Teil der börserechtlichen Finanzberichterstattung, abzuschaffen. Dieses Vorhaben ist neben einer umfangreicheren Reform der Beteiligungstransparenz Inhalt eines Vorschlages der Europäischen Kommission1 zur Reform der Transparenzrichtlinie.2 Diese Initiative ist wegen des grundsätzlichen Problems der Quartalsberichterstattung, gesamtwirtschaftlich ungünstige Anreize für kurzfristige Ergebniserzielung zu schaffen und damit potenziell nachhaltiges Wirtschaften und längerfristige Investitionen zu konterkarieren, kapitalmarktrechtspolitisch zu begrüßen. Es bleibt zu untersuchen, welche Folgen sich ergeben werden, sollte die nF der Transparenzrichtlinie so wie vorgeschlagen beschlossen werden. Denn in der Praxis der Finanzberichterstattung börsenotierter Unternehmen spielt die börserechtliche Zwischenmitteilung gegenüber dem nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellten Quartalsbericht schon jetzt eine untergeordnete Rolle.