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Zwingendes Ausscheiden bei Nichterteilung von Auskünften zur technischen Leistungsfähigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2012/642RdW 2012, 604 Heft 10 v. 15.10.2012

BVergG § 68 Abs 1 Z 7, § 129 Abs 1 Z 1, § 129 Abs 2

Unterlässt es ein Bieter, Auskünfte zur technischen Leistungsfähigkeit zu erteilen, hat ihn der Auftraggeber zwingend gem § 129 Abs 1 Z 1 BVerG 2006 auszuscheiden. Dem Auftraggeber kommt dabei kein Ermessensspielraum zu.

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