BVergG § 68 Abs 1 Z 7, § 129 Abs 1 Z 1, § 129 Abs 2
Unterlässt es ein Bieter, Auskünfte zur technischen Leistungsfähigkeit zu erteilen, hat ihn der Auftraggeber zwingend gem § 129 Abs 1 Z 1 BVerG 2006 auszuscheiden. Dem Auftraggeber kommt dabei kein Ermessensspielraum zu.