Die Regierungsvorlage zur Änderung ua von AÜG, LAG und ASchG dient neben der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie (RL 2008/104/EG) , der Verankerung der Gleichstellung und Gleichbehandlung überlassener Arbeitskräfte und der Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes für überlassene Arbeitskräfte auch der Schaffung eines neuen Sozial- und Weiterbildungsfonds zur Förderung der Weiterbildung überlassener Arbeitskräfte in überlassungsfreien Zeiten. Die Finanzierung des Fonds soll dabei va aus Beiträgen der Überlasser erfolgen, aber auch aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik und aus Einnahmen von Dritten.