Im Zuge der Bilanzaufstellung stellt sich die Frage, inwieweit Umstände nach dem Stichtag zu berücksichtigen sind. Der BFH hatte diese Frage hinsichtlich der Höhe eines Handelsvertreteranspruches zu beantworten.1 Der BFH berücksichtigte im vorliegenden Fall den nach dem Stichtag tatsächlich ausgezahlten Betrag. Im Folgenden wird analysiert, inwiefern diese Entscheidung mit den Grundsätzen der Werterhellung übereinstimmt.