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VwGH: Aufwendungen des Erben eines Betriebes für die Erfüllung testamentarischer Auflagen

SteuerrechtRdW 2011/596RdW 2011, 554 Heft 9 v. 16.9.2011

Wird der Erbe bzw Vermächtnisnehmer, der vom Erblasser eine Einkunftsquelle erhält, im Testament mit Auflagen belastet, stellten die Kosten der Auflagenerfüllung keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar. Das gilt auch, wenn der Erbe nur bei Auflagenerfüllung die Einkunftsquelle behalten darf.

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