Der Leasingnehmer kann (für Zwecke der IZP) das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut für sich reklamieren, wenn in einer Nebenabrede zum Leasingvertrag der Kauf zum Restwert festgelegt ist.
Eine im Transportgewerbe tätige GmbH machte für das Jahr 2004 Investitionszuwachsprämie iHv ca 515.000 € geltend (für 50 Sattelzugmaschinen und 30 Sattelanhänger).