Kaum beachtet hat der VwGH in jüngster Vergangenheit die Personengesellschaft wiederholt als "Gewinnermittlungssubjekt" bezeichnet. - Damit verwendet er für die Besteuerung der Personengesellschaft eine Terminologie, die nicht der Bilanzbündeltheorie, sondern der Einheitsbilanz folgt. Demgemäß scheint sich ein grundlegender Wechsel in der Rechtsprechung des VwGH vollzogen zu haben. Denn bisher vertrat der VwGH die Bilanzbündeltheorie, wenn auch in modifizierter Form, während der BFH sich schon längst von der Bilanzbündeltheorie verabschiedet hat und für die Gewinnermittlung der Personengesellschaft die Einheitsbilanz vertritt.