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Drittfinanzierter Liegenschaftsverkehr

WirtschaftsrechtInsolvenzrechtRdW 2011/578RdW 2011, 538 Heft 9 v. 16.9.2011

ABGB § 1024

KO: §§ 3, 26

Dass gem § 1024 ABGB und § 26 Abs 1 KO/IO Treuhandaufträge durch die Konkurseröffnung erlöschen, gilt nur im zweipersonalen Verhältnis, hingegen hat die Eröffnung des Konkurses über einen Treugeber bei mehrseitiger Treuhand auf den Abwicklungsmodus keinen Einfluss.

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