UWG § 14
Da einer Rechtsanwaltskammer das Führen und Finanzieren von Musterprozessen erlaubt ist, begründet es keinen Wettbewerbsverstoß, wenn sie im Einzelfall die Klärung einer - Interessen ihrer Mitglieder berührenden - Rechtsfrage nicht als Klägerin, sondern dadurch erreichen will, dass sie der Partei eines anhängigen Verfahrens die Prozesskostendeckung zusagt.