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Prozesskostendeckung durch die Rechtsanwaltskammer - kein Wettbewerbsverstoß

WirtschaftsrechtWettbewerbsrechtRdW 2011/570RdW 2011, 535 Heft 9 v. 16.9.2011

UWG § 14

Da einer Rechtsanwaltskammer das Führen und Finanzieren von Musterprozessen erlaubt ist, begründet es keinen Wettbewerbsverstoß, wenn sie im Einzelfall die Klärung einer - Interessen ihrer Mitglieder berührenden - Rechtsfrage nicht als Klägerin, sondern dadurch erreichen will, dass sie der Partei eines anhängigen Verfahrens die Prozesskostendeckung zusagt.

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