vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch des Handelsvertreters auf Rechnungslegung und Buchauszug - Verjährungsfrist

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/519RdW 2011, 490 Heft 8 v. 16.8.2011

Klarstellung der Rsp

HVertrG §§ 16, 18 Abs 2

Die Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rechnungslegung und auf Buchauszug nach § 16 Abs 1 HVertrG stellen Kontrollrechte zur Provisionsabrechnung dar und sind typische Nebenansprüche zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs als Hauptanspruch. Da diese Nebenansprüche mit dem Hauptanspruch verjähren, richtet sich der Beginn der 3-jährigen Verjährungsfrist auch für sie nach § 18 Abs 2 HVertrG. Die Verjährungsfrist beginnt somit mit dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung stattgefunden hat, bzw für Ansprüche, die in die Abrechnung nicht einbezogen wurden, mit dem Ende des Jahres, in dem das Vertragsverhältnis gelöst wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte