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Psychiatrische Gutachten in Sozial- und Arbeitsrechtsverfahren - worauf es inhaltlich ankommt

ArbeitsrechtHR Dr. Patricia WolfRdW 2011/512RdW 2011, 481 Heft 8 v. 16.8.2011

Pensionen aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw Erwerbsunfähigkeit werden in erhöhtem Ausmaß mit der Begründung psychischer Erkrankung beansprucht. Ähnliches gilt für Leistungen aus der Unfallversicherung. Im Arbeitsrecht wiederum wird zB die Behauptung des vorzeitigen berechtigten Austritts des Dienstnehmers darauf gestützt, dass eine konkrete psychische Belastungssituation am Arbeitsplatz den vorzeitigen Austritt rechtfertigt.

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