Pensionen aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw Erwerbsunfähigkeit werden in erhöhtem Ausmaß mit der Begründung psychischer Erkrankung beansprucht. Ähnliches gilt für Leistungen aus der Unfallversicherung. Im Arbeitsrecht wiederum wird zB die Behauptung des vorzeitigen berechtigten Austritts des Dienstnehmers darauf gestützt, dass eine konkrete psychische Belastungssituation am Arbeitsplatz den vorzeitigen Austritt rechtfertigt.