Die aktuellen Strafverfahren rund um die Meinl Bank, die ehemalige Constantia Privatbank oder den AvW zeigen, dass Anlageberater zunehmend Gefahr laufen, sich auch strafrechtlich für ihre Tätigkeit verantworten zu müssen. Der folgende Beitrag untersucht dieses Risiko und veranschaulicht, welche Verhaltensweisen des Anlageberaters und des Wertpapierdienstleisters allgemein die Begehung eines Betruges iSd § 146 StGB oder einer Untreue iSd § 153 StGB bedeuten können.