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Konkurrenz zwischen Aufwandersatzanspruch und Leistungskondiktion

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/487RdW 2011, 467 Heft 8 v. 16.8.2011

ABGB §§ 1042, 1431

Da der Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB nicht das endgültige Erlöschen der Schuld des Bereicherten, sondern nur die vorläufige Ersparnis voraussetzt, steht dieser Anspruch bei irrtümlicher Leistung neben der Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Leistungsempfänger zur Verfügung, wobei die Bereicherungsschuldner solidarisch haften.

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