Die derzeit vor den heimischen Gerichten anhängigen Anlegerverfahren haben zu einem Wiederaufleben der - in der Lehre viel diskutierten - Rechtsfrage des Verhältnisses der kapitalmarktrechtlichen Prospekthaftung gegenüber den Kapitalerhaltungsvorschriften im AktG geführt. Der Oberste Gerichtshof ("OGH") hat sich in seiner erst jüngst ergangenen Entscheidung vom 30. 3. 2011 mit diesem Thema befasst und sich dabei - der herrschenden Lehre folgend - für den Vorrang der kapitalmarktrechtlichen Prospekthaftung entschieden. Darüber hinaus gab der OGH zu erkennen, dass Anleger generell bei der Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen als Drittgläubiger zu behandeln sind.