vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Umwälzungen bei der Gewährleistung

WirtschaftsrechtAss.-Prof. Dr. Stefan Perner/Univ.-Ass. Mag. Moritz ZoppelRdW 2011/481RdW 2011, 447 Heft 8 v. 16.8.2011

Der Ersatz von Schäden, die nicht in der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung selbst liegen, sondern durch den Mangel verursacht wurden (Mangelfolgeschäden), richtet sich nach allgemeinem Schadenersatzrecht und setzt daher Verschulden des Übergebers voraus. Diese Ansicht ist in der österreichischen Lehre11 Zöchling-Jud in Kletecka/Schauer, ABGB-ON (2010) § 933a Rz 9; P. Bydlinski in KBB3 (2010) § 933a Rz 10; Ofner in Schwimann 3 IV (2006) § 933a Rz 1; Welser/Jud, Die neue Gewährleistung (2001) § 933a Rz 10; Kletecka, Gewährleistung neu (2001) § 933a Rz 1 ff. und Judikatur22Siehe nur OGH 7 Ob 235/02p; 10 Ob 94/08h. seit Jahrzehnten völlig unstrittig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte