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Insolvenz des AG: Wertpapierdeckung einer direkten Leistungszusage als Sondermasse

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/478RdW 2011, 446 Heft 8 v. 16.8.2011

Mit dieser ersten Rsp zu § 11 Abs 1 BPG stellt der OGH zunächst klar, dass auf Betriebspensionszusagen in Form direkter Leistungszusagen an Geschäftsführer einer GmbH, die nicht an der Gesellschaft beteiligt, sondern als AN angestellt sind, das BPG zur Gänze anzuwenden ist, weil § 1 Abs 2 BPG den Geltungsbereich nicht einschränkt, sondern partiell erweitert.

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