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Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2011/474RdW 2011, 445 Heft 8 v. 16.8.2011

Änderung der ERV 2006 (BGBl II 2011/220): Neu ist insb, dass Sachverständige und Dolmetscher ihre Gutachten bzw Übersetzungen über die Website http://www.des.justiz.gv.at elektronisch einbringen können und Schriftsätze im EU-Mahnverfahren in strukturierter Form im ERV zu übermitteln sind. Weiters ist nun auch für die Übermittlung des Gesuchs auf Anmerkung der Rangordnung nach § 53 GBG sowie für die Übermittlung des Rangordnungsbeschlusses zur Ausnützung der Rangordnung der ERV vorgeschrieben (zur Vorgangsweise, die weiterhin auf der Zustellung des Rangordnungsbeschlusses in Papierform basiert, siehe § 10 Abs 1a ERV).

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