vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gasflaschen als dreidimensionale Marke - Wiederbefüllung durch Drittunternehmen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2011/473RdW 2011, 445 Heft 8 v. 16.8.2011

Auch wenn die besondere Form von Gasflaschen (für die Wiederverwendung bestimmte Kompositflaschen) als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke - und hier als dreidimensionale dänische Marke für Gasbrennstoffe - eingetragen ist (Aufmachungsmarke), ergibt eine Interessenabwägung, dass das Markenrecht grundsätzlich erschöpft ist, wenn die Kompositflaschen einen eigenständigen wirtschaflichen Wert haben und der Käufer beim Ersterwerb einer mit Gas gefüllten Kompositflasche bei einem Vertragshändler des ausschließlichen Lizenzinhabers auch die Flasche bezahlt, die damit sein Eigentum wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte