EStG: § 22 Z 2, FLAG: § 41
Wird ein wesentlich beteiligter Gesellschafter einer GmbH für diese kontinuierlich (auch) im operativen Bereich tätig, bezieht er auch dann Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG, die der DB- und DZ-Pflicht unterliegen, wenn er über eine Gewerbeberechtigung als Einzelunternehmer verfügt und an die Gesellschaft Rechnungen als Einzelunternehmer stellt.