Die Beschränkung der Steuerbegünstigung für Spenden an inländische Forschungseinrichtungen wurde vom EuGH in der Entscheidung vom 16. 6. 2011, Rs C-10/10 , als unionsrechtswidrig angesehen. Der folgende Beitrag skizziert die wesentlichen Entscheidungsgründe und geht kurz auf Ansätze zur Neugestaltung der Regelung ein.