Der VwGH hat mit den Erkenntnissen vom 27. 1. 2011, 2010/15/0197 und 2010/15/0043, die steuerliche Beurteilung von Kosten bei gemischt veranlassten Reisen neu geordnet und dabei den Begriff der "Fremdbestimmtheit" einer Reise geprägt. Dessen Tauglichkeit als Beurteilungsmaßstab soll im Folgenden hinterfragt werden.1