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VwGH zum Arbeitszimmer eines wissenschaftlich tätigen Arztes

SteuerrechtRdW 2011/462RdW 2011, 432 Heft 7 v. 15.7.2011

Die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers darf nicht mit dem Argument verneint werden, dass die "Möglichkeit" des Arbeitens auch ohne Arbeitszimmer denkbar wäre.

Der Beschwerdeführer arbeitet als Primar in einem Krankenhaus. Daneben betätigt er sich in seinem Fach als wissenschaftlich Vortragender und publiziert in Fachzeitschriften.

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