Die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers darf nicht mit dem Argument verneint werden, dass die "Möglichkeit" des Arbeitens auch ohne Arbeitszimmer denkbar wäre.
Der Beschwerdeführer arbeitet als Primar in einem Krankenhaus. Daneben betätigt er sich in seinem Fach als wissenschaftlich Vortragender und publiziert in Fachzeitschriften.