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VwGH: Kosten für Totenmahl als außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtRdW 2011/461RdW 2011, 431 Heft 7 v. 15.7.2011

Deckt der Nachlass die Begräbniskosten nicht ab, führen diese Kosten bei den Nachkommen zu außergewöhnlichen Belastungen. Der VwGH anerkennt auch Kosten für Totenmahl, Trauer-Blumengestecke und Beileidsdanksagungen.

Im 94. Lebensjahr verstarb die Mutter der (ca 70-jährigen) StPfl. Der Nachlass umfasste lediglich Aktiva von ca 400 €. Dieser Nachlass wurde der StPfl als Tochter der Erblasserin an Zahlungs Statt überlassen.

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