vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Bedingte Befreiung für Drittstaatsdividenden

SteuerrechtJudikaturRdW 2011/388RdW 2011, 376 Heft 6 v. 16.6.2011

KStG: § 10 Abs 1 Z 5 und Z 6

Um einen unionsrechtskonformen Zustand herzustellen, sind infolge der geänderten Rechtslage nach dem BBG 2009 und dem EuGH-Urteil in der Rs Haribo und Österreichische Salinen Drittstaatsdividenden - bis zum Ergehen einer Neuregelung - analog den EU- und EWR-Dividenden bedingt zu befreien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte