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Besteuerung von Nachzahlungen des Insolvenz-Entgelts

SteuerrechtJudikaturRdW 2011/387RdW 2011, 375 Heft 6 v. 16.6.2011

EStG idF vor BGBl I 2005/161: § 19 Abs 1

Nach der für Konkurseröffnungen vor dem 1. 1. 2006 anzuwendenden Zurechnungsregel des § 19 Abs 1 EStG idF BGBl I 2000/142 waren Nachzahlungen im Konkursverfahren eindeutig im Zuflussjahr steuerlich zu erfassen und konnte die (damals auf Pensionen und Unfallrenten eingeschränkte) Ausnahmebestimmung im dritten Satz nicht analog herangezogen werden.

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