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EStG § 83: Lohnsteuerhinterziehung im Zusammenwirken mit dem Arbeitnehmer

SteuerrechtW.D.RdW 2011/381RdW 2011, 370 Heft 6 v. 16.6.2011

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurde eine Haftung des Arbeitnehmers für die Lohnsteuer in jenen Fällen eingeführt, in denen er und der Arbeitgeber vorsätzlich "zusammenwirken", um die Lohnsteuer zu verkürzen. Unabhängig davon haftet der Arbeitnehmer für die Lohnsteuer als Beitragstäter nach § 11 BAO.

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