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Gesundheitsvorsorge (Schutzimpfung) keine außergewöhnliche Belastung?

Steuerrechtem. o. Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2011/380RdW 2011, 369 Heft 6 v. 16.6.2011

Nach Meinung des UFS sind Aufwendungen zur Vorbeugung von Krankheiten wie Schutzimpfungen keine außergewöhnliche Belastung. - Nach dieser Auffassung wären zB auch Kosten für eine Gesundenuntersuchung keine außergewöhnliche Belastung, ja nicht einmal vorbeugende Medikamente wären berücksichtigungsfähig.

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