Nach Meinung des UFS sind Aufwendungen zur Vorbeugung von Krankheiten wie Schutzimpfungen keine außergewöhnliche Belastung. - Nach dieser Auffassung wären zB auch Kosten für eine Gesundenuntersuchung keine außergewöhnliche Belastung, ja nicht einmal vorbeugende Medikamente wären berücksichtigungsfähig.