ArbVG § 3
Ein Verzicht auf kollektivvertraglich festgelegte Ansprüche (hier: Anrechnung von bekannt gegebenen Vordienstzeiten für die Einstufung) ist als eine für den AN ungünstigere Sondervereinbarung zufolge § 3 ArbVG unwirksam.
OGH 21. 1. 2011, 9 ObA 2/11a