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(Kein) Fördervertrag, Vertragsaufhebung und Geldbuße

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias ÖhlerRdW 2011/354RdW 2011, 344 Heft 6 v. 16.6.2011

Der grundsätzliche Abgrenzungsfaktor zwischen Auftragsvergaben und Förderungen liegt darin, dass bei Förderungen keine unmittelbare angemessene, geldwerte Gegenleistung (kein marktkonformes Entgelt) des Empfängers gegenüber der öffentlichen Stelle vorhanden ist.

BVergG 2006: §§ 1, 332 Abs 3, § 334

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