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Gerichtsstandsvereinbarung über Hinweis in einer Fußzeile des Vertrags?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/351RdW 2011, 343 Heft 6 v. 16.6.2011

EuGVVO: Art 23

Eine Gerichtsstandsvereinbarung iSd Art 23 EuGVVO muss transparent getroffen werden. Die Verwendung einer Fremdsprache (hier: Englisch) schadet nicht, wenn die Kenntnis dieser Sprache vom betroffenen Kundenkreis in dem für das Verständnis des Klauselwerks notwendigen Maß erwartet werden kann.

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