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Frachtschiffsreise und Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/350RdW 2011, 342 Heft 6 v. 16.6.2011

EuGVVO: Art 15 Abs 1 Buchstabe c

Die besonderen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO (VO [EG] 44/2001) für Verbraucherverträge sind gem Art 15 Abs 1 Buchstabe c EuGVVO ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat.

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